- sind polnische Dienstleistungsagenturen, die auf jahrelange Erfahrung in der Vermittlung von Betreuungskräften
in Polen und der Entsendung ihrer Arbeitnehmer ins europäische Ausland, zurückblicken können;
- sind Arbeitgeber der Kräfte und haben diesen gegenüber das alleinige Weisungsrecht (Direktionsrecht);
- haben mit den bei ihnen beschäftigten Kräften Dienstverträge;
- schließen mit Ihnen nach Auswahl einer vorgestellten Betreuungskraft einen Dienstleistungsvertrag;
- beachten die Einhaltung der Richtlinien des Dienstleistungsgesetzes EU;
- beantragen bei der zuständigen polnischen Sozialversicherungsbehörde (ZUS) das Formular A 1 für jede Kraft;
- beantragen die Europäische Kranken-Versichertenkarte (EKUZ) nach Erstellung der A 1, mit der eine Kraft
ärztliche Leistungen (Erstversorgungen) in Anspruch nehmen kann. Unaufschiebbare OP´s nach
Unfallverletzungen oder unumgängliche, dringende OP´s, werden mit der EKUZ ebenfalls über deutsche
Krankenkassen abgerechnet;
- stellen Ihnen für erbrachte Dienstleistungen monatlich eine ordentliche Rechnung aus;
- führen alle Steuern und Sozialabgaben in Polen ab;
- haftpflichtversichern alle entsandten Kräfte in Polen;
- halten hinsichtlich laufender oder neu zu organisierender Betreuungen, regen Kontakt mit uns und zeigen sich bei Problemen sehr kooperativ und entgegenkommend;
... seriös - rechtskonform - gewissenhaft - zuverlässig