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Betreuung
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Widerrufsbelehrung
Anhand welcher Kriterien ist zu erkennen, ob es sich um ein
legales oder illegales Vermittlungs-Angebot handelt?
               I.  Anstellung einer angeblich selbständigen
                                        Betreuungskraft
            II.  Betreuungspreise weit unterhalb von € 2.400.-
    Dies war vor 2015 ohne weiteres möglich. Durch die ständigen
     Anpassungen des Mindestlohns jedoch schon lange nicht mehr,
      weshalb solche Angebote im Netz einen völlig falschen Eindruck
       erwecken. So werden Betreuungen mit teils nicht auf den aktuellen
        Stand gebrachten Angeboten, sogar bereits ab € 1.300.-
        angeboten, was bei korrektem Abführen der Abgaben völlig irreal
         ist, weil entsandte Kräfte in der untersten Preiskategorie, nach
         dem aktuellen Mindestlohn bereits ein Mindest-Brutto von ca.
          € 1.600.- haben müssen,  womit sich solche Angebote bereits
          selbst als illegal entlarven. Letztlich müssen vom Monatspreis
           auch die Arbeitgeber-Lohnnebenkosten, die Löhne der
           Büroangestellten und sonstige Bürohaltungskosten abgedeckt
           sein. Hinzu  kommt, dass Kräfte unserer polnischen Partnern
           ohnehin meist mehr, als nur den Mindestlohn erhalten.     
Möglichkeiten einer legalen Betreuungskraft-Einsetzung
   I.  Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit in Bonn
                                 - Zentrale Auslandsvermittlung

  Eine solche Vermittlung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft,
  wie: Vorliegen eines Pflegegrades  (Demenz-Grad I- zählt nicht) /
  Stellenbeschreibung /  2-sprachig abgefasster Arbeitsvertrag und
  einiges mehr.

                                                 Nachteile
  -   Sie werden zum Arbeitgeber und tragen  alle Lohnnebenkosten.
  -   Auch müssen Sie für das Abführen aller Sozialabgaben und Steuern
      selbst  sorgen,  wodurch Sie eine solche Kraft so teuer wie eine
      deutsche Kraft kommt und enormen Aufwand bedeutet. 
  -   Eine Kraft wird zugewiesen, von der Sie vorher nichts  wissen. 
      Sie erhalten kein Profil. 
  -   Ist der Vorgang in die Wege geleitet, kann er nicht mehr storniert
      werden.
  -   Eine Kraft hat Anspruch auf gesetzlich geregelten Urlaub. Was ist
      aber in dieser Zeit oder wenn die Betreuungskraft erkrankt, da kein
      Ersatz gestellt wird?
  -   Einen direkten Ansprechpartner haben Sie ebenfalls nicht.
                              II. Vermittlung über uns
           auf Basis einer Entsendung nach den Richtlinien des
            Entsendegesetzes EU  -  Entsendung mit Formular A 1

            Sie genießen alle Vorteile unseres Angebots, wie
             beschrieben, haben Rechtssicherheit, bei Preisen
            zwischen aktuell € 2.500.- bis 2.850.- und vor allem
         einen direkten Ansprechpartner, der alles für Sie regelt.
             III.  Wird auf Verlangen kein A 1 -Formular vorgelegt,
          könnte ebenfalls Illegalität vorliegen. Zu berücksichtigen ist dabei
         allerdings, dass die Ausstellung der A 1 durch die  polnische
        Sozialversicherungs-Behörde, bis zu 4 Wochen  dauern kann, 
       während sich die Kraft schon in D befindet. Wichtig ist dabei nicht
     das Mitführen von Anfang an, sondern dass die Beantragung der  
   A 1  bereits vor Betreuungsbeginn erfolgt ist.
Nachfolgend aufgeführte Anhaltspunkte geben Ihnen einen Überblick,
wann von legalem oder illegalem Handeln auszugehen ist.
Hier ist auf alle Fälle darauf zu achten, ob bei Anfragen
 weiter solche Fantasiepreise genannt werden.
Wenn ja, muss von Illegalität ausgegangen werden
... Möglichkeiten gibt es einige - nicht alle sind legal...
Nicht nur Vermittlungsagenturen oder Agenturen in Osteuropa, können bei Vermittlungen illegal handeln,
sondern auch derjenige, der auf "privatem Weg" eine vermeintlich billige Betreuungskraft einsetzt.
Übergangen wird bei einem solchen Handeln, dass sich eine Betreuungskraft beim Betreuen durchaus auch massiv verletzen kann. Da solche Damen zwar angeben, krankenversichert zu sein, dies meist aber nur mit einer Reise-KV sind, die in einem solchen Fall aber nicht zahlt, kommen unter Umständen sehr hohe Behandlungskosten auf den "Arbeitgeber" (Sie) zu.
Variante I
Das Selbstanstellen einer Betreuungskraft, die zur Beruhigung des Gewissens bei der Knappschaft auf € 800.- angemeldet wird und den Rest des Lohns - meist zw. € 400,- bis € 800.-, bar auf die Hand ausgezahlt bekommt,
ist ein vollkommen illegales Handeln. 

Begangene Vergehen: Steuerhinterziehung, Sozialversicherungs-Betrug, illegale Beschäftigung,
da für die Barauszahlung weder Steuern noch Sozialabgaben geleistet werden und die Kraft illegal einer Arbeit nachgeht.
  • Variante II - meistverbreitet -
Anstellung einer Kraft, ohne überhaupt etwas zu unternehmen und Auszahlung des Lohns bar auf die Hand, ist der klassische Fall der illegalen Anstellung.  Es greifen die gleichen Vergehen, wie in Variante I. aufgezeigt.
       Erhält der Zoll Kenntnis eines solches Handelns,
        folgt Nachstehendes:
      Ermittlungen, wie lange die Beschäftigung auf diese Weise schon anhält
      Berechnung der dadurch unterschlagenen Steuern und Sozialabgaben
      Vergehens-Anzeige gegen Arbeitgeber und Betreuungskraft
       Geldstrafen zwischen € 5.000.- und € 10.000.-
       Beide sind letztendlich vorbestraft
      Nachzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Illegales Handeln bei Selbstanstellung einer "privaten Betreuungskraft"
durch Betreuungssuchende
!
!
Auf welch banale Weise eine illegale Anstellung bekannt werden  kann, ist nachfolgend veranschaulicht
   Beispiel eines zu uns gewechselten Kunden:
Betreuerin verbrüht sich beim Kochen den Arm. Hier half kein Hausarzt mehr und nichts konnte "unter der Decke gehalten werden."
Die Behandlung in einer Spezialklinik kostete letztlich tausende Euro, die der Kunde selbst für die Kraft aufbringen musste. Zudem hatte er
sich danach wegen der oben geschilderten Vergehen zu verantworten. Leider wechselte er erst danach zu uns und meinte: "Nie mehr!"
Wir können von vorgenannten Verfahrensweisen nur abraten, denn einige unserer Kunden
  sind "gebrannte Kinder", die alle "Nie mehr!"  sagen.
Scheinselbständigkeit
Wer dazu entschlossen ist, auf völlig legalem Weg eine Betreuungskraft zu bekommen, kann nur der Variante "Entsendung" den Vorzug
geben, da diese wesentlich kostengünstiger ist, als die Beschaffung einer Kraft über die zentrale Auslandsvermittlung.
 Die Variante "Entsendung" bietet ebenfalls volle Rechtssicherheit.
info@die-betreuung24.de
06222-9397330
Münchäckerweg 46/48
D-69168 Wiesloch
              Vorsicht: Es handelt sich in den meisten Fällen um Scheinselbständigkeit, da die geforderten Kriterien nicht eingehalten
 werden und eine Kraft nicht weniger verdienen will, als eine entsandte
  Kraft.  Näheres unter Scheinselbständigkeit.
Die Bezahlung nach dem Mindestlohn gilt für alle
                        osteuropäischen Kräfte.
Legalität
!!   Verdacht der Illegalität   !!
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