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Widerrufsbelehrung
Anhand welcher Kriterien ist zu erkennen, ob es sich um ein
legales oder illegales Vermittlungs-Angebot handelt?
I. Anstellung einer angeblich selbständigen
Betreuungskraft
II. Betreuungspreise weit unterhalb von € 2.400.-
Dies war vor 2015 ohne weiteres möglich. Durch die ständigen
Anpassungen des Mindestlohns jedoch schon lange nicht mehr,
weshalb solche Angebote im Netz einen völlig falschen Eindruck
erwecken. So werden Betreuungen mit teils nicht auf den aktuellen
Stand gebrachten Angeboten, sogar bereits ab € 1.300.-
angeboten, was bei korrektem Abführen der Abgaben völlig irreal
ist, weil entsandte Kräfte in der untersten Preiskategorie, nach
dem aktuellen Mindestlohn bereits ein Mindest-Brutto von ca.
€ 1.600.- haben müssen, womit sich solche Angebote bereits
selbst als illegal entlarven. Letztlich müssen vom Monatspreis
auch die Arbeitgeber-Lohnnebenkosten, die Löhne der
Büroangestellten und sonstige Bürohaltungskosten abgedeckt
sein. Hinzu kommt, dass Kräfte unserer polnischen Partnern
ohnehin meist mehr, als nur den Mindestlohn erhalten.
Möglichkeiten einer legalen Betreuungskraft-Einsetzung
I. Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit in Bonn
- Zentrale Auslandsvermittlung
Eine solche Vermittlung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft,
wie: Vorliegen eines Pflegegrades (Demenz-Grad I- zählt nicht) /
Stellenbeschreibung / 2-sprachig abgefasster Arbeitsvertrag und
einiges mehr.
Nachteile
- Sie werden zum Arbeitgeber und tragen alle Lohnnebenkosten.
- Auch müssen Sie für das Abführen aller Sozialabgaben und Steuern
selbst sorgen, wodurch Sie eine solche Kraft so teuer wie eine
deutsche Kraft kommt und enormen Aufwand bedeutet.
- Eine Kraft wird zugewiesen, von der Sie vorher nichts wissen.
Sie erhalten kein Profil.
- Ist der Vorgang in die Wege geleitet, kann er nicht mehr storniert
werden.
- Eine Kraft hat Anspruch auf gesetzlich geregelten Urlaub. Was ist
aber in dieser Zeit oder wenn die Betreuungskraft erkrankt, da kein
Ersatz gestellt wird?
- Einen direkten Ansprechpartner haben Sie ebenfalls nicht.
II. Vermittlung über uns
auf Basis einer Entsendung nach den Richtlinien des
Entsendegesetzes EU - Entsendung mit Formular A 1
Sie genießen alle Vorteile unseres Angebots, wie
beschrieben, haben Rechtssicherheit, bei Preisen
zwischen aktuell € 2.500.- bis 2.850.- und vor allem
einen direkten Ansprechpartner, der alles für Sie regelt.
III. Wird auf Verlangen kein A 1 -Formular vorgelegt,
könnte ebenfalls Illegalität vorliegen. Zu berücksichtigen ist dabei
allerdings, dass die Ausstellung der A 1 durch die polnische
Sozialversicherungs-Behörde, bis zu 4 Wochen dauern kann,
während sich die Kraft schon in D befindet. Wichtig ist dabei nicht
das Mitführen von Anfang an, sondern dass die Beantragung der
A 1 bereits vor Betreuungsbeginn erfolgt ist.
Nachfolgend aufgeführte Anhaltspunkte geben Ihnen einen Überblick,
wann von legalem oder illegalem Handeln auszugehen ist.
Hier ist auf alle Fälle darauf zu achten, ob bei Anfragen
weiter solche Fantasiepreise genannt werden.
Wenn ja, muss von Illegalität ausgegangen werden
... Möglichkeiten gibt es einige - nicht alle sind legal...
Nicht nur Vermittlungsagenturen oder Agenturen in Osteuropa, können bei Vermittlungen illegal handeln,
sondern auch derjenige, der auf "privatem Weg" eine vermeintlich billige Betreuungskraft einsetzt.
Übergangen wird bei einem solchen Handeln, dass sich eine Betreuungskraft beim Betreuen durchaus auch massiv verletzen kann. Da solche Damen zwar angeben, krankenversichert zu sein, dies meist aber nur mit einer Reise-KV sind, die in einem solchen Fall aber nicht zahlt, kommen unter Umständen sehr hohe Behandlungskosten auf den "Arbeitgeber" (Sie) zu.
Variante I
Das Selbstanstellen einer Betreuungskraft, die zur Beruhigung des Gewissens bei der Knappschaft auf € 800.- angemeldet wird und den Rest des Lohns - meist zw. € 400,- bis € 800.-, bar auf die Hand ausgezahlt bekommt,
ist ein vollkommen illegales Handeln.
Begangene Vergehen: Steuerhinterziehung, Sozialversicherungs-Betrug, illegale Beschäftigung,
da für die Barauszahlung weder Steuern noch Sozialabgaben geleistet werden und die Kraft illegal einer Arbeit nachgeht.
- Variante II - meistverbreitet -
Anstellung einer Kraft, ohne überhaupt etwas zu unternehmen und Auszahlung des Lohns bar auf die Hand, ist der klassische Fall der illegalen Anstellung. Es greifen die gleichen Vergehen, wie in Variante I. aufgezeigt.
Erhält der Zoll Kenntnis eines solches Handelns,
folgt Nachstehendes:
Ermittlungen, wie lange die Beschäftigung auf diese Weise schon anhält
Berechnung der dadurch unterschlagenen Steuern und Sozialabgaben
Vergehens-Anzeige gegen Arbeitgeber und Betreuungskraft
Geldstrafen zwischen € 5.000.- und € 10.000.-
Beide sind letztendlich vorbestraft
Nachzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Illegales Handeln bei Selbstanstellung einer "privaten Betreuungskraft"
durch Betreuungssuchende
Auf welch banale Weise eine illegale Anstellung bekannt werden kann, ist nachfolgend veranschaulicht
Beispiel eines zu uns gewechselten Kunden:
Betreuerin verbrüht sich beim Kochen den Arm. Hier half kein Hausarzt mehr und nichts konnte "unter der Decke gehalten werden."
Die Behandlung in einer Spezialklinik kostete letztlich tausende Euro, die der Kunde selbst für die Kraft aufbringen musste. Zudem hatte er
sich danach wegen der oben geschilderten Vergehen zu verantworten. Leider wechselte er erst danach zu uns und meinte: "Nie mehr!"
Wir können von vorgenannten Verfahrensweisen nur abraten, denn einige unserer Kunden
sind "gebrannte Kinder", die alle "Nie mehr!" sagen.
Scheinselbständigkeit
Wer dazu entschlossen ist, auf völlig legalem Weg eine Betreuungskraft zu bekommen, kann nur der Variante "Entsendung" den Vorzug
geben, da diese wesentlich kostengünstiger ist, als die Beschaffung einer Kraft über die zentrale Auslandsvermittlung.
Die Variante "Entsendung" bietet ebenfalls volle Rechtssicherheit.
Münchäckerweg 46/48
D-69168 Wiesloch
Vorsicht: Es handelt sich in den meisten Fällen um Scheinselbständigkeit, da die geforderten Kriterien nicht eingehalten
werden und eine Kraft nicht weniger verdienen will, als eine entsandte
Die Bezahlung nach dem Mindestlohn gilt für alle
osteuropäischen Kräfte.
!! Verdacht der Illegalität !!