Datenschutz
Impressum
Covid - 19
Fragebogen Word
Startseite
Fragebogen PDF
Personen-Datenblatt Word
Personen-Datenblatt PDF
Widerrufsbelehrung
ist dem polnischen Arbeitgeber unterstellt, der die
alleinige Weisungsbefugnis - das Direktionsrecht hat
wird nach dem von Ihnen im Fragebogen festgehaltenen
Anforderungsprofil entsprechend, gesucht und entsandt
ist Krankenschwester, Altenpfleger/-in oder Pflegehilfskraft
ist und alle Abgaben in Polen abzuführen sind, zu Ihnen
erhält
durch
die zuständigen Sozialversicherungsbehörde
in Polen einen
Sozialversicherungsnachweis (Formular A1),
mit dem die legale
Entsendung beleg wird
hat
eine Europäische Kranken-Versichertenkarte (EKUZ), mit der
sie in
Deutschland für Erst-/Notfallbehandlungen zum Arzt gehen
kann
reist entweder mit dem Reisebus zum nächstgelegenen
Busbahnhof an, wo sie von Ihnen
abgeholt wird oder kommt
auf Wunsch mit einem Kleinbus direkt zur
Betreuungsstelle
bleibt in der Regel 2 Monate bei Ihnen vor Ort
oder Haushaltshilfe mit pflegerischen Tätigkeiten
ist der allgemein gebräuchliche Begriff für die Betreuungskräfte aus
den osteuropäischen Ländern und wird wegen der Bekanntheit
auch von uns noch genutzt. Doch das beschreibt solche Kräfte
nicht richtig, denn sie
sind meist keine ausgebildeten Pfleger-/innen,
haben unterschiedliche Ausbildungen absolviert und
kommen aus den verschiedensten Berufen.
ist eine liebevoll betreuende, den Seniorinnen und Senioren mit
Rücksicht und Empathie begegnende, gewissenhafte und
zuverlässige Kraft
wird vom polnischen Arbeitgeber haftpflichtversichert
... ein enormer Gewinn für die ganze Familie
Deshalb sind solche Kräfte als Betreuungskräfte mit
pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
zu bezeichnen.
Missverstanden wird oft auch die Bezeichnung "24-Stunden-Kraft." Keine Pflege- oder Betreuungskraft kann 24 Stunden am Tag
arbeiten. Es bedeutet aber, dass sie 24 Stunden bei der zu
betreuenden Personen wohnt, somit anwesend ist und
im
Bedarfsfall jederzeit eingreifen kann bzw. abrufbar ist, sollte dies erforderlich
sein.
Neben
den pflegerisch von ihnen durchzuführenden Verrichtungen,
wie
tägliche Grundpflege, Körperpflege und den allgemeinen Hilfen,
ist ihre Arbeit überwiegend die Hauswirtschaft.
Grundvoraussetzungen der Betreuungskraft-Einsetzung
Damit eine Betreuungskraft sich bei Ihnen wohlfühlen kann und sich herzlich willkommen sieht, bedarf es zunächst einer freundlichen Aufnahme und der Bereitschaft, ihr die Achtung zuteil werden zu lassen, die man auch für sich beansprucht. Immerhin wird sie für gewisse Zeit, selbstverständlich in eingeschränkter Form, zu einem "Mitglied" der Familie und sollte entsprechend aufgenommen werden.
Viele Betreuungen zeigen uns immer wieder, dass davon das Engagement einer Kraft und ebenso die Qualität ihrer Betreuungsleistungen, nicht unerheblich abhängig sind.
Leistungen einer Kraft
Darüber hinaus muss folgendes gegeben sein:
- Abschließbares Zimmer mit Bett, Schrank, Tisch oder Schreibtisch, Stuhl, wenn möglich Fernseher.
- Ein Internetanschluss ist heute Standard und oft nehmen gute Kräfte eine Stelle nicht an, wenn dieser fehlt.
- Die Einrichtung einer Auslands-Telefon-Flat, auch Country-Flat genannt ( je nach Anbieter zwischen € 4 und 5.- im Monat), bewahrt Sie vor unnötig hohen Telefonkosten.
- Freie Kost und Logis, wobei eine warme Mahlzeit am Tag, sein muss.
- Uneingeschränkte Badbenutzung.
- Täglich ausreichende Nachtruhe (mind. 8 Stunden) und neben den Freizeiten zwischen Verrichtungen am Tag, das Gewähren einer zusammenhängenden Tages-Freizeit von maximal 3 Stunden.
- Ermöglichen des regelmäßigen Kontaktes mit der Familie in Polen (Internet und Telefon).